Alle die Großmärkte, die die frishen Produkte, die konservierten und transformierten Produkten, die Produkte der Landwirtschaft und die Produkte der biolandwirtschaft vermarkten, können am Konsortium teilzunehmen. Die Produkte des Konsortiums sind der Ernährung bestimmt und sie sind die Fleish, die Fische, die Gemüse und die Obst, die Produkte der Nahrungsindustrie, die Landesblumen und die Landespflanzen, die im Regionalplan sind oder die sehr wichtig für die Region sind.